Verkauf von Immobilien Verkauf von Grundstücken Vermietung
kostenlose Bewertung
Fon: 08196 / 9311004
Mobil: 0152 / 55600799
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heinl Immobilien, Hofstetten Stand 2024
Vorbemerkung
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden der Firma Heinl Immobilien. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Die Firma Manuela Heinl Immobilien ist als Maklerin tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Mietverträgen, sowie von Finanzierungen über Dritte. Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
§ 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. Unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Heinl Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§ 2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Heinl Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die Firma Heinl lmmobilien nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht; ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Schadenersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen.
§ 4 Vertragsabschluss / Provision
Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist sofort nach Rechnungsstellung zahlbar an uns. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag geschlossen wird, der von unserem Angebot abweicht. Ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Verkäufers/Vermieters geschlossen wird. Wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt haben, sondern nur mit ursächlich tätig gewesen sind. Ebenso bleibt unser Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart (Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete usw.) bestehen. Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich, uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde. Die Zahlung der Maklerprovision ist ab dem Tag der Unterzeichnung des Notarvertrages fällig.
§ 5 Doppeltätigkeit
Die Heinl Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 6 Rückfrageklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§ 7 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§ 8 Einverständnis zur Telefonwerbung
Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe durch die Firma Heinl Immobilien zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies der Firma Heinl Immobilien schriftlich mitteilen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Einholung eines Gutachtens:
Wir machen den Kunden auf die Möglichkeit aufmerksam, das er die Einholung eines Gutachtens zur Verkehrs- und Marktpreisentwicklung auf Wunsch stellen kann. Im Maklervertrag wird darauf hingewiesen und mit der Annahme des Vertrages bestätigt. Der Makler haftet für die Preisfindung des Kunden nicht. Die Kosten für das Gutachten trägt der Kunde selbst.
Aufwendungsersatz:
Bei Nichtverkauf während der Vertragszeit. Bei plötzlichem Nichtverkauf erlaubt sich der Makler, die tatsächlich angefallenen Kosten wie, Werbung, Telefon, Erstellungskosten Exposé, Layout (nach Zeitaufwand) an den Verkäufer zu berechnen, um Schadensbegrenzung zu erhalten.